KONTAKT:  Pferdesportverband Sachsen-Anhalt e.V. Geschäftsführer Roy Bartels I Tel.: 034956 I 229 65 I E-Mail: rbartels@pferdesportverband-san.de  Landeskommission für Pferdeleistungsprüfungen Geschäftsführer Thomas Preiß I Tel.: 034956 I 229 66 I E-Mail: tpreiss@pferdesportverband-san.de  Förderer der DM im Vierkampf: Sponsor der DJM im Vierkampf:
Kaderrahmenbestimmungen Die Landeskommission und das Präsidium des Pferdesportverbandes haben die neu erstellten Kaderbestimmungen verabschiedet. Bereits seit einigen Jahren bestand seitens der Aktiven die berechtigte Forderung die Bestimmungen und Festlegungen der Landeskommission und des Präsidiums zur Berufung der Kader und der Nominierung und Vergabe von Startgenehmigungen transparenter darzustellen und diese in einer möglichst kompakten Form zu verschriftlichen, sodass jeder Aktive nachvollziehen kann, nach welchen Regularien Kader berufen und Stargenehmigungen erteilt werden. Dieser Forderung sind die Verbandgremien nun nachgekommen und haben die sog. „Kaderrahmen- und Nominierungsbestimmungen“ verabschiedet. Diese treten mit sofortiger Wirkung in Kraft und gelten somit für jedes Kader- und Förderkreismitglied bzw. für all diejenigen, die es werden wollen. Bestimmungen
PFERDESPORTVERBAND SACHSEN-ANHALT E.V.
Kaderrahmenbestimmungen M Seminar
KONTAKT:  Pferdesportverband Sachsen-Anhalt e.V. Geschäftsführer Roy Bartels I  Tel.: 034956 I 229 65 I  E-Mail: rbartels@pferdesportverband-san.de  Landeskommission für Pferdeleistungsprüfungen Geschäftsführer Thomas Preiß I Tel.: 034956 I 229 66 I  E-Mail: tpreiss@pferdesportverband-san.de     Förderer der DM im Vierkampf:
Kaderrahmenbestimmungen Die Landeskommission und das Präsidium des Pferdesportverbandes haben die neu erstellten Kaderbestimmungen verabschiedet. Bereits seit einigen Jahren bestand seitens der Aktiven die berechtigte Forderung die Bestimmungen und Festlegungen der Landeskommission und des Präsidiums zur Berufung der Kader und der Nominierung und Vergabe von Startgenehmigungen transparenter darzustellen und diese in einer möglichst kompakten Form zu verschriftlichen, sodass jeder Aktive nachvollziehen kann, nach welchen Regularien Kader berufen und Stargenehmigungen erteilt werden. Dieser Forderung sind die Verbandgremien nun nachgekommen und haben die sog. „Kaderrahmen- und Nominierungsbestimmungen“ verabschiedet. Diese treten mit sofortiger Wirkung in Kraft und gelten somit für jedes Kader- und Förderkreismitglied bzw. für all diejenigen, die es werden wollen. Bestimmungen
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